Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland anerkennt den Beitrag von Schulen in Freier Trägerschaft zum öffentlichen Bildungsauftrag. Im Artikel 7 verpflichtet es den Staat, anerkannte private Schulen finanziell zu fördern.
In der aktuellen Praxis werden im Saarland ca. 70% der Kosten durch staatliche Zuschüsse gedeckt, die restlichen 30% müssen von den Eltern in Form von Elternbeiträgen getragen werden.
Die Höhe der Elternbeiträge an unserer Schule orientieren sich am Netto-Familieneinkommen. Einzelheiten regelt die Beitragsordnung.
Neben der finanziellen Leistung (Schulgeld) tragen die Eltern durch ihr aktives häusliches und schulisches Engagement zum Schulleben bei.