Finanzierung

Liebe Eltern,

Sie denken darüber nach, ob Ihr Kind die Freie Waldorfschule Walhausen besuchen soll. Vielleicht haben Sie Ihr Kind bereits angemeldet oder auch eine Zusage bekommen. Nun möchten und müssen Sie wissen, welche finanziellen und sonstige Belastungen auf Sie zukommen. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen - ergänzend zu evtl. noch ausstehenden Gesprächen - mit diesem Blatt einige grundsätzliche Informationen zu diesem Thema erläutern.

Allgemeines

Die Freie Waldorfschule Walhausen ist eine öffentliche Schule in freier Trägerschaft. Träger und damit Eigentümer ist der als gemeinnützig anerkannte Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik in Walhausen e.V..

Das Saarland zahlt der freien Waldorfschule Walhausen auf Grund des saarländischen Schulgesetzes Zuschüsse. Diese Beträge decken aber nur ungefähr 65% der gesamten laufenden Betriebskosten (Lehrergehälter, Raumkosten, Material, etc.) ab. Um nun die Differenz zwischen Zuschüssen und den tatsächlichen Kosten abzudecken, sind Schulen dieser Art gezwungen, Schulgelder zu erheben.

Die Entscheidung seitens der freien Waldorfschule Walhausen, ob Ihr Kind unsere Schule besuchen wird, trifft das Lehrerkollegium allein auf Grund von pädagogischen Gesichtspunkten und nach Rücksprache mit unserem Schularzt. Faktoren wie z.B. das Schulgeld und seine Höhe spielen dabei keine Rolle.

Ihre finanziellen Verpflichtungen werden daher auch erst nach der Entscheidung, ob Ihr Kind unsere Schule besuchen wird, in einem persönlichen Gespräch zwischen Ihnen und Eltern der Schule (aus Vorstand und/oder Finanzkreis) festgelegt.

Wir möchten Sie bitten, auch so zu verfahren:

Treffen Sie Ihre Entscheidung für die Waldorfpädagogik bitte zunächst ohne Ansehen der finanziellen Seite. Haben Sie sich einmal für den Schulbesuch Ihres Kindes in der Waldorfschule Walhausen entschieden, wird sich alles Weitere in einem Finanzgespräch finden.

Sollten Sie Ihrerseits nach dem Durchlesen Fragen ergeben, die Sie gern vorab beantwortet haben möchten, steht Ihnen die Mitglieder des Finanzkreises zur Verfügung.

Schulgeld

Die Mitglieder übernehmen mit ihrem Beitrag soziale Verantwortung in der Form, dass finanziell leistungsfähigere Mitglieder weniger leistungsfähige mittragen.

Es wird nur dann gelingen, den für die Erfüllung des satzungsgemäßen Auftrags notwendigen finanziellen Rahmen dauerhaft bereitzustellen, wenn die Mitglieder die Aufwendungen für die Erziehung und Ausbildung als vorrangig einstufen und nicht hinter den Bedürfnissen der privaten Lebensführung einordnen.

Jede Familie zahlt ein Schulgeld. Hierbei handelt es sich um einen Familienbeitrag, dessen Höhe unabhängig von der Zahl der Kinder aus Ihrer Familie ist, die die Freie Waldorfschule Walhausen besuchen.
Augenblicklich benötigen wir zur Bedienung unserer Verpflichtungen ein Schulgeld von durchschnittlich 200,- Euro pro Monat. Familien, die in der Lage sind, einen höheren Beitrag zu leisten, werden gebeten, mehr zu zahlen.

Der vereinbarte Satz steigt jährlich (immer zum 1. August) um 3%.

Das Schulgeld stellt Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar und kann nach der augenblicklichen Gesetzeslage zu 30% steuermindernd von Ihrem Einkommen abgesetzt werden. Sie erhalten nach Beendigung des Kalenderjahres eine entsprechende Schulgeldbescheinigung, die Sie dem Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung vorlegen können.

Schulmaterial

Anschaffungen von grundlegendem Unterrichtsmaterial (z.B. Epochenhefte, Wachsblöckchen, Material für Handarbeit-, Werk-, Kunst- und Chemieunterricht) werden in jeder Schulklasse separat geregelt. Zurzeit handelt es sich dabei um Beträge in einer Größenordnung von 10 bis 15 Euro pro Monat.

Darlehen / Kaution

Die bestehenden Gebäude und Schuleinrichtungen sind zum Teil über Darlehen finanziert.

Nach Ablauf der Probezeit zahlt jedes Elternhaus einmalig eine unverzinsliche Kaution in Höhe von 500,- Euro, die auf Wunsch auch in mehreren Raten geleistet werden kann. Sie dient der Schule dazu, ihre teuren Kreditlinien nicht zu sehr in Anspruch nehmen zu müssen. Die Schule zahlt diesen Betrag 1 Monat nach Ausscheiden des Elternhauses aus der Schulgemeinschaft zurück.

Im engen Rahmen haben die Mitglieder des Vereins die Möglichkeit, der Schule Darlehen zur Verfügung zu stellen, um die Zinsbelastung zu reduzieren.

Elternarbeit

Zur Erhaltung der Gebäude sowie zur Pflege der Einrichtung und Grundstücksanlage sind die Eigenleistungen der Eltern (z.B. in Form von gemeinsamen Arbeitseinsätzen, die durch verantwortliche Eltern als Ansprechpartner der jeweiligen Arbeitskreise rechtzeitig bekannt gegeben und organisiert werden) erforderlich.

Zum Schluss eine Anmerkung in eigener Sache

Die Freie Waldorfschule Walhausen kann nicht bestehen ohne die tätige Mitverantwortung ihrer Eltern. Die gemeinsame Arbeit von Eltern und Lehrern im Interesse der Kinder ist die beste Gelegenheit, in die Gemeinschaft der Schule hineinzuwachsen, Freunde zu gewinnen und mehr über die Pädagogik zu erfahren. Letztlich wird auch Ihr Kind erleben, dass eine Anstrengung notwendig ist, wenn man etwas erreichen will - eine wichtige Erfahrung, die in vielen Lebensbereichen heute so nicht mehr gemacht werden kann.

Walhausen, im Januar 2012
Freie Waldorfschule Walhausen / Der Vorstand

Für weiterführende Fragen kontaktieren Sie bitte das Schulbüro Tel.: 06852 - 82599


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